Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für unsere Dienstleistungen im Bereich künstliche Intelligenz, Java- und Python-Entwicklung sowie Enterprise-Software-Systeme.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FlexAI (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung, künstlichen Intelligenz, Java- und Python-Programmierung sowie Enterprise-Software-Systeme.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung. Dies umfasst insbesondere:
- Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Softwarelösungen
- Integration künstlicher Intelligenz (KI) in bestehende Systeme
- Java- und Python-basierte Backend-Entwicklung
- Entwicklung von Enterprise-Software-Systemen und Microservice-Architekturen
- Beratung zu technischen Architekturen und DevOps-Prozessen
- Testing, Qualitätssicherung und Dokumentation
3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur termingerechten und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungswünsche frühzeitig mitzuteilen und Feedback zu Zwischenergebnissen zu geben, um Verzögerungen zu vermeiden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Tages- oder Stundensätzen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Mehrkosten durch vom Kunden verursachte Änderungen oder Verzögerungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte an den entwickelten Softwarelösungen auf den Kunden über. Der Auftragnehmer behält jedoch die Rechte an wiederverwendbaren Komponenten und Mustern.
Open-Source-Komponenten bleiben den jeweiligen Lizenzen unterworfen. Der Auftragnehmer berät den Kunden bei der Auswahl lizenzkonformer Lösungen.
6. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Mängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit erheblich beeinträchtigen.
Mängel müssen innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme schriftlich gerügt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich wäre.
Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Daten.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz.
Der Kunde erhält eine detaillierte Datenschutzerklärung für entwickelte Anwendungen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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